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Tantiemen für Songwriter: So funktioniert die GEMA-Ausschüttung

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Welche Tantiemen ein Song verdient, wie GEMA, AKM und SUISA teilen und ausschütten, was Vertrieb und Verlag kassieren und wie du anfängst.

Songwriterin am Küchentisch, die ausgedruckte Tantiemenabrechnungen mit einem Textmarker durchgeht, im Hintergrund ein Gitarrenkoffer

Ein veröffentlichter Song verdient Geld aus zwei Rechten: dem Werk (Musik und Text) und der Aufnahme (dem Master). Für das Werk kassiert in Deutschland die GEMA, wenn der Song live gespielt, gesendet, gestreamt oder auf CD und Vinyl vervielfältigt wird; in Österreich sind es AKM und austro mechana, in der Schweiz die SUISA. Sync-Lizenzen für Film und Werbung und Notenausgaben verhandelt meist der Verlag, ohne Verlag du selbst. Das Geld für die Aufnahme zahlt dein Vertrieb aus. Wie die GEMA teilt, regelt ihr Verteilungsplan: Ohne andere Vereinbarung bekommt bei Aufführung und Sendung die Musik 64 % und der Text 36 %, und ein Verlag erhält ein Drittel vom Anteil der Urheber, die er verlegt. Dieser Guide erklärt den Stand im September 2026; er ist keine Rechtsberatung.

EinnahmeWoher sie kommtWer kassiert (DE · AT · CH)Wer das Geld bekommt
Aufführung, Sendung, StreamingKonzerte, Radio, TV, Kneipen, StreamingdiensteGEMA · AKM · SUISAKomponist, Textdichter, Verlag
Mechanische VervielfältigungCD, Vinyl, Downloads, StreamingGEMA · austro mechana · SUISAKomponist, Textdichter, Verlag
SyncFilm, Werbung, Serien, GamesVerhandelt Verlag oder UrheberLaut Vertrag
NotenNotenausgabenVerlagLaut Verlagsvertrag
MasterStreams, Verkäufe, Sendungen der AufnahmeVertrieb oder Label; GVL · SWISSPERFORMArtist, Label, Mitwirkende

Zwei Rechte in jedem aufgenommenen Song

Der Guide zum Anmelden und Schützen eines Songs erklärt ausführlich, warum Werk und Aufnahme zwei verschiedene Rechte sind. Hier geht es um das Geld, das jedes von beiden bringt.

Das Beispiel in diesem Guide: Lena schreibt die Musik, Can den Text von „Kreidezeit“. Lena nimmt den Song zu Hause auf, bezahlt alles selbst und veröffentlicht ihn über einen Vertrieb, ohne Label und ohne Verlag. Das Werk gehört Lena und Can, die Aufnahme nur Lena. Jeder Stream löst deshalb zwei Zahlungen aus: eine für den Master, die über den Vertrieb bei Lena landet, und eine für das Werk, die über die GEMA an Lena und Can geht, vorausgesetzt, beide sind Mitglied und das Werk ist angemeldet.

Die vier Einnahmen eines Werks

  1. Aufführung und Sendung. Die GEMA nimmt das Recht der öffentlichen Aufführung bei Live-Auftritten, das Senderecht für Radio und Fernsehen und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wahr, also Streaming und Downloads.
  2. Mechanische Vervielfältigung. Das Recht, das Werk auf Ton- und Bildtonträger zu bringen und zu verbreiten. Auch beim Streaming entstehen Vervielfältigungen: Die GEMA verteilt Streaming-Einnahmen zu 66,67 % als öffentliche Zugänglichmachung (Sparte MOD S) und zu 33,33 % als Vervielfältigung (Sparte MOD S VR).
  3. Sync. Wer deinen Song mit Bildern verbindet, etwa in Werbung, Film oder Markenvideos, braucht in der Regel eine eigene Lizenz, die mit dem Verlag oder dir verhandelt wird; für die Aufnahme kommt eine zweite vom Master-Inhaber dazu. Die GEMA nimmt das Filmherstellungsrecht nur in begrenztem Umfang wahr. Wird der Film gesendet, entstehen danach wieder Sendetantiemen.
  4. Noten. Der Verkauf von Notenausgaben, geregelt im Verlagsvertrag.

Für unabhängige Songwriter sind die ersten beiden das Wichtigste, und beide hängen an der Werkanmeldung.

Urheberanteil und Verlagsanteil: nicht 50/50

Im Netz liest du oft, Tantiemen würden „50/50 zwischen Songwriter und Publisher“ geteilt. Das ist die Konvention der US-Verwertungsgesellschaften, bei denen die Aufführungstantiemen in einen Writer’s Share und einen Publisher’s Share zerfallen. Bei der GEMA regelt der Verteilungsplan die Anteile anders:

Aufführung, Sendung, Streaming (öffentliche Wiedergabe)Vervielfältigung
Musik und Text ohne andere VereinbarungMusik 64 %, Text 36 %Musik 50 %, Text 50 %
Freie VereinbarungMöglich; mindestens 35,20 % für alle Komponisten und 19,80 % für alle TextdichterNicht vorgesehen, bleibt 50/50
Verlag beteiligtVerlag erhält 33,33 % vom Anteil des Urhebers, den er verlegtVerlag erhält 40 % vom Anteil des Urhebers, den er verlegt

Ohne Verlag behalten Komponist und Textdichter ihren Anteil ganz. Für „Kreidezeit“ heißt das bei einem Stream: Vom Werkanteil gehen zwei Drittel in die Sparte MOD S, geteilt 64/36, und ein Drittel in MOD S VR, geteilt 50/50. Rechnerisch landen so, vor den Kostenabzügen der GEMA, 59,33 % bei Lena und 40,67 % bei Can. Wollen die beiden bei Aufführung und Sendung 50/50 teilen, können sie das als freie Vereinbarung melden.

Unterschreibt Lena später einen Verlagsvertrag, gibt sie vom eigenen Anteil 33,33 % bei der öffentlichen Wiedergabe und 40 % bei der Vervielfältigung an den Verlag ab; Cans Anteil bleibt unberührt. Dafür arbeitet der Verlag mit dem Song: Er pitcht ihn für Syncs, kümmert sich um Anmeldungen und Auslandseinnahmen. Wer an einem Song mitgeschrieben hat und mit welchem Anteil, hältst du vorher in einem Split Sheet fest.

Wer kassiert was: die Geldkarte

Der Weg eines Streams von „Kreidezeit“ auf einer Plattform in Deutschland:

  1. Die Plattform zahlt einen Teil ihrer Einnahmen an die Rechteinhaber der Aufnahme und einen Teil an die des Werks, nach ihren Verträgen.
  2. Master-Seite: Das Geld geht an den Vertrieb, der es nach seinem Vertrag an Lena auszahlt. Für bestimmte Zweitnutzungen der Aufnahme, etwa im Radio, vertritt die GVL ausübende Künstler und Hersteller.
  3. Werk-Seite: Die Plattform meldet die Nutzungen an die GEMA, die GEMA verteilt nach Verteilungsplan auf die angemeldeten Werke und zahlt Lena und Can ihre Anteile aus.
LandWerkAufnahme (Zweitverwertung)Gut zu wissen
DeutschlandGEMA: Aufführung, Sendung, Online und VervielfältigungGVLMitgliedschaft 50 € im Jahr, dazu einmalig 90 € plus USt. (bis 30 entfällt die Aufnahmegebühr)
ÖsterreichAKM: Aufführung, Sendung, Zurverfügungstellung; austro mechana: mechanische Vervielfältigungeigene GesellschaftenDie AKM empfiehlt, beiden beizutreten
SchweizSUISA: Aufführung, Sendung und VervielfältigungSWISSPERFORMAbrechnung vier Mal im Jahr

Kosten und Anmeldeschritte stehen im Guide zum Anmelden eines Songs.

Was dein Vertrieb kassiert und was nicht

Ein Vertrieb wie DistroKid, TuneCore oder CD Baby liefert deine Aufnahme an die Plattformen und zahlt dir das Geld für den Master aus. Er meldet kein Werk bei der GEMA an und kassiert normalerweise keine Urhebertantiemen. Das Hilfecenter von DistroKid sagt es deutlich: Kompositionstantiemen kann DistroKid nur einziehen, wenn du den separaten Dienst DistroKid Publishing buchst, weil diese Tantiemen nur Verlage, Publishing-Administratoren oder die Songwriter selbst einziehen können. Wie du einen Vertrieb auswählst, erklärt der Guide zum Musikvertrieb.

Zwischen dir und der GEMA können zwei Partner stehen:

  • Ein Musikverlag wird am Anteil der Urheber beteiligt, die er verlegt, und bekommt über die GEMA seinen Verlagsanteil. Dafür verwertet er den Song aktiv.
  • Ein Publishing-Administrator wird nicht Rechteinhaber: Er meldet deine Werke bei Gesellschaften an, vor allem im Ausland, und kassiert für dich gegen eine vertraglich vereinbarte Provision. Songtrust zum Beispiel beschreibt sich als Publishing-Administration, mit der du weltweit Tantiemen einsammelst, ohne deine Rechte abzugeben. Bist du GEMA-Mitglied, klär vor der Unterschrift, wie so ein Vertrag zu deinem Berechtigungsvertrag mit der GEMA passt.

Beides ist freiwillig. Als GEMA-Mitglied bekommst du deine Tantiemen auch ohne Verlag, und über Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Gesellschaften fließt auch Geld aus dem Ausland in die Sparte Ausland.

Warum dir niemand einen Betrag „pro Stream“ nennen kann

Tabellen mit „X Cent pro Stream“ findest du überall. Viel sagen sie nicht, denn die Plattformen zahlen gar nicht pro Stream. Spotify schreibt, es bezahle Artists nicht nach einem Satz pro Wiedergabe oder Stream: Nach Abzug von Steuern und Gebühren richtet sich der Anteil jedes Rechteinhabers nach dem „Streamshare“, also dem Anteil der Streams eines Monats, die auf seine Musik entfallen, mit eigenen Töpfen für jeden Markt. Seit April 2024 muss ein Track außerdem mindestens 1.000 Streams in den vergangenen zwölf Monaten erreichen, um bei den Aufnahme-Tantiemen berücksichtigt zu werden; für Verlagstantiemen gilt diese Schwelle laut Spotify nicht.

Was Lena für 1.000 Streams bekommt, hängt ab von:

  • dem Land, in dem gehört wird, und dem Abopreis dort,
  • dem Angebot: kostenlos mit Werbung oder Premium,
  • deinem Anteil an allen Streams der Plattform in diesem Zeitraum,
  • deinem Vertriebsvertrag und, auf der Werkseite, dem GEMA-Verteilungsplan und den gemeldeten Anteilen.

Die einzige verlässliche Rechnung: Nimm deine Abrechnung und teile den Betrag durch die Zahl der Streams, pro Plattform und Land. Das ist dein Durchschnitt für diesen Zeitraum, und er ändert sich mit der nächsten Abrechnung. Vergleiche ihn mit deinen eigenen Zahlen, nicht mit denen anderer.

So fängst du an, Tantiemen zu kassieren

  1. Unterschreib mit deinen Co-Writern ein Split Sheet, am besten am Tag der Session: rechtliche Namen, Rollen (Musik, Text) und Anteile. Die Split-Sheet-Vorlage prüft, ob die Summe 100 % ergibt.
  2. Werde Mitglied bei GEMA, AKM und austro mechana oder SUISA.
  3. Melde jedes Werk an, vor der Veröffentlichung, mit allen Beteiligten und denselben Anteilen wie auf dem Split Sheet. Für Streaming-Nutzungen gilt bei der GEMA eine Anmeldefrist von einem Monat nach Ende des Nutzungsmonats.
  4. Gib dem Vertrieb die richtigen Namen: Komponisten und Textdichter mit bürgerlichem Namen, dazu den ISRC jedes Tracks.
  5. Reich nach jedem Konzert die Setlist ein. Die GEMA braucht sie spätestens sechs Wochen nach dem Auftritt, im Onlineportal unter „Meine Setlists“. Meist ist der Veranstalter dafür zuständig, er kann es aber an die Band abgeben; die Titelliste baust du schnell mit dem Setlist-Tool.
  6. Master-Seite: Bist du auch ausübende Künstlerin oder Herstellerin der Aufnahme, informier dich bei der GVL (in der Schweiz bei SWISSPERFORM).
  7. Prüf jede Abrechnung: ob jeder Titel auftaucht, mit den richtigen Anteilen. Die Fristen für eine Reklamation hängen von der Sparte ab; bei Streaming sind es rund drei Monate nach dem Ausschüttungstermin.

ISRC und ISWC: die zwei Codes, die das Geld zuordnen

  • Der ISRC (International Standard Recording Code) kennzeichnet eine Aufnahme: Laut der internationalen ISRC-Stelle identifiziert er Tonaufnahmen und Musikvideos eindeutig und dauerhaft. Er hat 12 Zeichen, jeder Hersteller von Aufnahmen kann ihn vergeben, und viele Vertriebe tun das beim Upload. Remix, Akustikversion und Musikvideo bekommen jeweils einen eigenen.
  • Der ISWC (International Standard Musical Work Code) kennzeichnet das Werk, mit einer Nummer wie T-034.524.680-1. Beantragen musst du ihn nicht: Neue Werke bekommen ihn automatisch, wenn sie bei einer Registrierungsstelle angemeldet werden, meist einer Verwertungsgesellschaft wie GEMA, AKM oder SUISA, sofern die Anmeldung die IPI-Nummern und Rollen aller Beteiligten enthält.

Zu einem ISWC können zehn ISRC gehören: Studioversion, Akustikversion, Remix, das Cover einer anderen Band. Sind beide Codes in den Datenbanken verknüpft, findet das Geld jeder Aufnahme das richtige Werk und die richtigen Urheber.

Häufige Fehler

  • Das Werk nicht anmelden. Ohne Werkanmeldung kann die GEMA nichts verteilen, auch wenn der Song läuft.
  • Vertrieb und Verlag verwechseln. Der Vertrieb zahlt den Master; deine Urhebertantiemen kommen von GEMA, AKM oder SUISA, ob mit oder ohne Verlag.
  • Abweichende Anteile. 60/40 auf dem Split Sheet und 50/50 in der Anmeldung führen zu Rückfragen und verzögern Geld. Übernimm immer die Zahlen vom unterschriebenen Split Sheet.
  • Einen Miturheber vergessen. Jede beteiligte Person gehört mit ihrer Rolle in die Anmeldung, auch wenn sie bei einer anderen Gesellschaft ist.
  • ISRC und ISWC nicht verknüpfen. Ohne Verbindung werden Streams einer Aufnahme womöglich nicht dem Werk zugeordnet.
  • Setlists vergessen. Ohne Setlist fehlen die Tantiemen für deine Konzerte.
  • Verlagsvertrag ungelesen unterschreiben. Er regelt Beteiligung, Laufzeit und Gebiet; lass ihn im Zweifel von einer Fachanwältin prüfen.

Wo Zoundroom hilft: die Daten jedes Songs an einem Ort

Für die Werkanmeldung, das Formular beim Vertrieb oder die Frage eines Verlags brauchst du immer wieder dieselben Angaben. In Zoundroom ist jeder Song ein Projekt mit seinen Aufnahmen, Texten, Notizen und Dateien, mit demselben Konto auf iOS, Android und im Web. Für „Kreidezeit“ liegen im Projekt der finale Master und der finale Text, eine Notiz mit den Credits (wer was geschrieben hat, GEMA-Mitgliedsnummern, der ISRC der Single und der ISWC, sobald er vergeben ist), das unterschriebene Split Sheet mit Can und die Bestätigung der Werkanmeldung als Dateien. Can, ins Projekt eingeladen, sieht dieselben Fassungen und dieselben Zahlen. Fehlt in einer Abrechnung etwas, hast du alles für die Reklamation beisammen. Zoundroom kassiert keine Tantiemen: Es ist keine Verwertungsgesellschaft, kein Verlag und kein Vertrieb, und es meldet keine Werke für dich an. Sieh dir an, wie du Musikprojekte in Zoundroom organisierst.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Songwriter pro Stream?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Die Plattformen verteilen einen Teil ihrer Einnahmen nach Streamshare, Markt für Markt, und der Werkanteil wird dann zwischen Zugänglichmachung und Vervielfältigung und zwischen Komponist, Textdichter und Verlag geteilt. Deine eigene Zahl bekommst du, wenn du den Betrag deiner Abrechnungen durch die Zahl der Streams teilst, pro Plattform.

Brauche ich einen Verlag, um Tantiemen zu bekommen?

Nein. Als Mitglied von GEMA, AKM oder SUISA bekommst du deine Tantiemen auch ohne Verlag, und dein Anteil bleibt ganz bei dir. Ein Verlag lohnt sich, wenn er etwas dafür tut: Syncs vermitteln, Kontakte, Auslandsarbeit.

Was ist der Unterschied zwischen GEMA und Vertrieb?

Der Vertrieb bringt deine Aufnahme auf die Plattformen und zahlt dir den Master aus. Die GEMA lizenziert das Werk bei Veranstaltern, Sendern und Plattformen, kassiert die Urhebertantiemen und verteilt sie an Komponisten, Textdichter und Verlage. Du brauchst beides.

Wann schüttet die GEMA aus?

Zu festen Terminen, je nach Sparte. Streaming (MOD S und MOD S VR) wird vierteljährlich ausgeschüttet, zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. Für Live-Auftritte schüttet die GEMA die Einnahmen des Vorjahres zum 01.06. aus, für Radio und TV zum 01.07. Zwischen Nutzung und Geld liegen also einige Monate, bei Konzerten bis weit ins Folgejahr.

Quellen

Alle Seiten wurden am 27. September 2026 abgerufen.