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Musikverlagsvertrag: Was ein Verlag macht und was du prüfen solltest

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Was ein Musikverlag macht, welche Verträge es gibt (Autorenexklusiv, Co-Verlag, Administration), was GEMA und Urheberrecht regeln und was du vor der Unterschrift prüfst.

Eine songschreibende Person liest am Küchentisch einen ausgedruckten Vertrag, einen Stift in der Hand, daneben ein Gitarrenkoffer; der Text auf den Seiten ist nicht lesbar

Ein Musikverlagsvertrag ist die Vereinbarung, mit der du als Urheber einem Musikverlag Nutzungsrechte an deinen Werken einräumst: an Musik und Text, nicht an der Aufnahme. Im Gegenzug meldet der Verlag deine Songs an, kümmert sich um die Einnahmen im In- und Ausland, bietet sie Künstlern, Produzenten und Music Supervisors an und zahlt manchmal einen Vorschuss. Es gibt drei Grundmodelle: den klassischen Verlagsvertrag, bei dem der Verlag den Verlagsanteil bekommt; den Co-Verlag, bei dem sich zwei Verlage, oft auch dein eigener, diesen Anteil teilen; und den Administrationsvertrag, bei dem du Rechteinhaber bleibst und eine Provision für Anmeldung und Inkasso zahlst. Bei der GEMA erhält ein Verlag 33,33 % vom Anteil des Urhebers, den er verlegt, bei Aufführung und Sendung, und 40 % bei der Vervielfältigung. Prüfe vor der Unterschrift Laufzeit, Gebiet, welche Werke erfasst sind, wie der Vorschuss verrechnet wird und wann du die Rechte zurückbekommst. Dieser Leitfaden folgt offiziellen Quellen, abgerufen am 28. September 2026. Er ist keine Rechtsberatung: Lass jeden Vertrag vor der Unterschrift von einer Anwältin oder einem Anwalt für Urheber- und Musikrecht prüfen.

ModellWer hält die VerlagsrechteWas der Verlag machtPasst, wenn…
VerlagsvertragDer Verlag, für die vereinbarte DauerMeldet an, kassiert, pitcht, lizenziert, zahlt oft einen VorschussDu einen aktiven Partner suchst und den Verlagsanteil abgibst
Co-VerlagZwei oder mehr Verlage, im vereinbarten VerhältnisEiner verwaltet, die anderen sind beteiligtDu einen eigenen Verlag hast und ein größerer Verlag einsteigt
AdministrationDu oder dein VerlagMeldet an und kassiert gegen Provision, pitcht wenig oder nichtDu deine Songs selbst platzierst und Hilfe bei der Verwaltung brauchst

Was ein Musikverlag macht (und was nicht)

Jeder aufgenommene Song hat zwei Rechte: das am Werk (Musik und Text) und das an der Aufnahme, dem Master. Der Master gehört dem, der ihn bezahlt hat, einem Label oder dir, und dein Vertrieb zahlt dir, was er auf den Plattformen einspielt. Der Verlag arbeitet mit dem Werk:

  • Anmelden. Er meldet jedes Werk mit den Anteilen bei der GEMA an und über Subverlage bei Verwertungsgesellschaften im Ausland.
  • Kassieren. Er bekommt den Verlagsanteil und, je nach Vertrag, weitere Einnahmen wie Sync-Lizenzen oder Noten, und rechnet deinen Teil mit dir ab.
  • Pitchen. Er bietet deine Songs Interpreten, Produzenten und Music Supervisors an und organisiert Co-Writing-Sessions.
  • Lizenzieren. Er verhandelt Syncs für Serien, Werbung und Games und genehmigt Coverversionen, Bearbeitungen und Übersetzungen im Rahmen des Vertrags.
  • Vorschuss zahlen. Viele Verträge enthalten einen Vorschuss, der später mit deinen Einnahmen verrechnet wird.

Ein Verlag ist kein Label (er bezahlt und veröffentlicht keine Aufnahmen), kein Vertrieb und keine Verwertungsgesellschaft. Wenn du für andere Stimmen schreibst, bringt oft er den Song zu ihnen: Der Leitfaden Songs für andere Künstler schreiben zeigt, wie du das Angebot vorbereitest, und der Artikel über Musik-Synchronisation erklärt, wie ein Song in eine Serie oder einen Werbespot kommt.

Wie viel der Verlag bekommt: die Regeln der GEMA

Bei der GEMA verhandelst du den Verlagsanteil an den GEMA-Einnahmen nicht frei; der Verteilungsplan legt ihn fest:

Aufführung, Sendung, Streaming (öffentliche Wiedergabe)Vervielfältigung
Musik und Text ohne andere VereinbarungMusik 64 %, Text 36 %Musik 50 %, Text 50 %
Freie VereinbarungMöglich; mindestens 35,20 % für alle Komponisten und 19,80 % für alle TextdichterNicht vorgesehen, bleibt 50/50
Verlag beteiligt33,33 % vom Anteil des Urhebers, den er verlegt40 % vom Anteil des Urhebers, den er verlegt

Der Verlagsanteil wird also vom Anteil des Urhebers berechnet, der den Vertrag unterschrieben hat, nicht vom ganzen Werk. Hast du einen Co-Autor ohne Verlag, bleibt dessen Anteil unberührt. Ohne Verlag behalten Komponist und Textdichter ihren Anteil ganz. In Österreich (AKM) und der Schweiz (SUISA) gelten die Regeln der jeweiligen Gesellschaft; lies sie, bevor du Angebote vergleichst. Wie das Geld insgesamt fließt, zeigt der Leitfaden Tantiemen für Songwriter.

Für alles, was nicht über die GEMA läuft, etwa Sync-Honorare oder Noten, entscheidet der Vertrag, wie geteilt wird.

Die wichtigsten Vertragsarten

Verlagsvertrag über einzelne Titel. Du räumst dem Verlag die Rechte an den aufgeführten Werken ein, und nur an diesen. Häufig, wenn ein Verlag einen bestimmten Song will.

Autorenexklusivvertrag. Er erfasst alles, was du während der Laufzeit schreibst, oft mit einer Mindestzahl an Werken, die du abliefern musst. Weil er künftige Werke betrifft, greift § 40 UrhG (siehe unten).

Co-Verlag. Zwei oder mehr Verlage teilen sich die Verlagsrechte an einem Werk, einer übernimmt die Verwaltung. Typisch, wenn du einen eigenen Verlag gegründet hast und ein größerer Verlag einsteigt.

Subverlag. Ein Vertrag zwischen Verlagen verschiedener Länder, der ein Werk in einem Gebiet vertritt. Du unterschreibst ihn nicht, aber er bestimmt mit, was aus dem Ausland bei dir ankommt.

Administrationsvertrag. Ein Unternehmen meldet deine Werke in vielen Ländern an und kassiert, ohne Rechteinhaber zu werden, gegen eine Provision, die der Vertrag festlegt. Meist kürzer und mit wenig Pitching.

Was das Urheberrechtsgesetz dir garantiert

Zwei Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes sind für Songwriter besonders wichtig:

  • § 40 UrhG, Verträge über künftige Werke. Verpflichtest du dich, Nutzungsrechte an künftigen Werken einzuräumen, die nicht näher oder nur der Gattung nach bestimmt sind, braucht der Vertrag die Schriftform. Beide Seiten können ihn nach fünf Jahren seit Vertragsschluss kündigen, wenn keine kürzere Frist vereinbart ist; die Kündigungsfrist beträgt höchstens sechs Monate. Auf dieses Kündigungsrecht kannst du nicht im Voraus verzichten.
  • § 41 UrhG, Rückrufsrecht wegen Nichtausübung. Übt der Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht nicht oder nur unzureichend aus und verletzt das deine berechtigten Interessen erheblich, kannst du es zurückrufen, frühestens zwei Jahre nach der Einräumung (oder nach der Ablieferung, wenn das Werk später abgeliefert wird). Vorher musst du ihm unter Ankündigung des Rückrufs eine angemessene Nachfrist setzen, außer die Ausübung ist unmöglich, wird verweigert oder die Frist würde deine Interessen gefährden.

Das heißt nicht, dass jeder Vertrag automatisch fair ist. Es heißt, dass bestimmte Klauseln an diesen Paragrafen gemessen werden, und genau das prüft deine Anwältin oder dein Anwalt.

Beispiel: Jona rechnet das Angebot durch

Jona schreibt Musik und Text in Leipzig und ist GEMA-Mitglied. Von zwanzig fertigen Songs hat eine andere Sängerin im Frühjahr einen aufgenommen: „Kranich“. Ein Verlag bietet einen Autorenexklusivvertrag über drei Jahre an, mit Vorschuss, „Kranich“ und elf älteren Titeln. Das Angebot ist für dieses Beispiel erfunden, die Aufteilung stammt aus dem GEMA-Verteilungsplan. Für je 100 € aus „Kranich“, vor den Kostenabzügen der GEMA:

Ohne VerlagMit Verlag
Aufführung und Sendung (Musik 64 €, Text 36 €)100 € an Jona66,67 € an Jona, 33,33 € an den Verlag
Vervielfältigung (Musik 50 €, Text 50 €)100 € an Jona60 € an Jona, 40 € an den Verlag

Der Vorschuss ist eine Vorauszahlung: Solange er nicht eingespielt ist, verrechnet der Verlag die Einnahmen, die er an Jona weitergeben würde, zuerst damit. Der Vertrag muss sagen, womit verrechnet wird und ob Jona je etwas zurückzahlen muss.

Die entscheidende Frage ist also nicht „100 gegen 66,67“, sondern was der Verlag mit den elf anderen Titeln und allem macht, was Jona in drei Jahren schreibt, und wie lange er die Songs behält. Jona notiert drei Fragen fürs Gespräch mit dem Anwalt: Wie zählt ein Co-Write für die Mindestablieferung, wann kommt jeder Titel zurück, und wie verhält sich die Laufzeit zu § 40 UrhG?

Was du vor der Unterschrift prüfen solltest

Das Geld entscheidet sich in den Definitionen, nicht in der Prozentzahl auf Seite eins:

KlauselWorauf du achtest
Laufzeit und OptionenWie lange du ablieferst und wer über eine Verlängerung entscheidet
Erfasste WerkeNur neue Songs oder auch dein Katalog; eine Titelliste als Anlage
MindestablieferungWie viele Werke und was zählt: geschrieben, aufgenommen, veröffentlicht; ganz oder nur dein Anteil
RechtedauerOb die Werke nach der Laufzeit beim Verlag bleiben, und wie lange
RückfallOb Songs zurückkommen, die in einer Frist nicht genutzt werden
GebietWelt oder bestimmte Länder
VorschussWomit er verrechnet wird und ob er je zurückzuzahlen ist
AuslandseinnahmenOb dein Anteil vom Betrag an der Quelle berechnet wird oder von dem, was nach dem Subverlag ankommt
ZustimmungenTextänderungen, Übersetzungen, Samples, Werbung oder politische Nutzung
Abrechnung und PrüfungWie oft abgerechnet wird und ob du die Abrechnung prüfen darfst
Übertragung des VertragsWas mit deinen Songs passiert, wenn der Verlag verkauft wird

Der Vertrag enthält auch Zusicherungen: Du garantierst, dass die Werke von dir sind und du die Rechte einräumen kannst. Hat eine KI Teile eines Songs erzeugt, lies vorher den Artikel zum Urheberrecht bei KI-Musik.

Brauchst du überhaupt einen Verlag?

Um Tantiemen zu bekommen, nein. Als GEMA-Mitglied meldest du deine Werke selbst an, und ohne Verlag behalten Komponist und Textdichter ihren Anteil ganz. Ein Administrationsvertrag ist der Mittelweg, wenn dir die Verwaltung in vielen Ländern über den Kopf wächst.

Ein Verlag ist seinen Anteil wert, wenn er tut, was du allein nicht schaffst: Songs bei anderen Interpreten und in Syncs unterbringen, Co-Writing-Türen öffnen, deine Schreibzeit mit einem Vorschuss finanzieren. Sei vorsichtig bei einem „Verlag“, der:

  • Geld dafür verlangt, dich zu verlegen;
  • alle deine Songs für die gesamte Schutzdauer will, ohne Vorschuss und ohne Pflicht, sie auszuwerten;
  • über einen Rückfall der Rechte nicht reden will.

Bereite deinen Katalog vor dem ersten Gespräch vor

Ein Verlag kann nur sauber anmelden, was dokumentiert ist. Vor dem ersten Termin:

  1. Unterschriebene Anteile für jeden Co-Write. Füll pro Song ein Split Sheet aus, auch für ältere; die kostenlose Split-Sheet-Vorlage druckt eine saubere Seite.
  2. Aktuelle Anmeldungen. Kläre, welche Werke bei der GEMA angemeldet sind; der Leitfaden Song anmelden und schützen erklärt GEMA, AKM, SUISA und das Urheberrecht.
  3. Text und Akkorde zu jedem Song. Mit dem Songsheet mit Akkorden entsteht eine Seite, die ein Produzent sofort lesen kann.
  4. Dein bestes Demo und, falls vorhanden, eine Instrumentalversion.
  5. Eine Liste, was veröffentlicht ist. Markiere, was über einen Vertrieb erschienen ist (der Leitfaden zum Musikvertrieb erklärt diesen Teil), was unveröffentlicht ist und was Co-Writes sind.

Wo Zoundroom hilft: die Unterlagen zu jedem Song, den du anbietest

Ein Verlag will bei jedem Song dasselbe wissen: finaler Text, bestes Demo, wer was geschrieben hat und was schon angemeldet ist. In Zoundroom ist jeder Song ein Projekt mit Aufnahmen, Texten, Notizen und Dateien, mit demselben Konto auf iOS, Android und im Web. Für „Kranich“ legt Jona die Demo-Versionen in der richtigen Reihenfolge ab, dazu den finalen Text, das unterschriebene Split Sheet als Datei und eine Notiz mit den Vertragsdaten: Ende der Laufzeit, Ende der Rechtedauer und der früheste Termin für einen Rückruf nach § 41. Jona teilt das Projekt mit der Co-Autorin (bis zu 2 Artists in Free, bis zu 5 in Pro), und in Pro oder Band kommentieren beide das Demo sekundengenau. Zoundroom meldet keine Werke an, ist kein Verlag, vergibt keine Lizenzen, kassiert keine Tantiemen und prüft keine Verträge: Das bleibt Sache der GEMA, deines Verlags und deiner Anwältin oder deines Anwalts. Ein erster Schritt für heute: Leg für jeden Song, der in eine Titelliste kommen könnte, ein Projekt an und häng das Split Sheet an.

Häufige Fragen

Was macht ein Musikverlag?

Er meldet deine Werke an, bekommt den Verlagsanteil und je nach Vertrag weitere Einnahmen, bietet deine Songs Interpreten und Music Supervisors an, verhandelt Syncs und zahlt manchmal einen Vorschuss. Er arbeitet mit dem Werk, nicht mit der Aufnahme.

Wie viel Prozent bekommt ein Musikverlag?

Bei der GEMA erhält der Verlag 33,33 % vom Anteil des Urhebers, den er verlegt, bei Aufführung und Sendung, und 40 % bei der Vervielfältigung. Für Einnahmen außerhalb der GEMA, etwa Sync-Honorare, legt der Vertrag die Teilung fest.

Wie lange läuft ein Musikverlagsvertrag?

So lange, wie der Vertrag es festlegt, manchmal für die gesamte Schutzdauer. Bei Verträgen über künftige, nicht näher bestimmte Werke können beide Seiten nach fünf Jahren kündigen (§ 40 UrhG).

Kann ich meine Songs vom Verlag zurückbekommen?

Ja, unter Bedingungen: über eine Rückfallklausel im Vertrag oder über den Rückruf wegen Nichtausübung nach § 41 UrhG, frühestens zwei Jahre nach der Rechteeinräumung und nach einer Nachfrist.

Brauche ich einen Anwalt für einen Verlagsvertrag?

Ja. Such dir eine Anwältin oder einen Anwalt für Urheber- und Musikrecht, bevor du etwas unterschreibst, auch einen Vorvertrag. Die Definitionen von abgeliefertem Werk, geteilten Einnahmen und Rückfall entscheiden über Jahre, was du verdienst.

Quellen

Alle Seiten wurden am 28. September 2026 abgerufen.