Song anmelden und schützen: GEMA, AKM, SUISA und Urheberrecht
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Dein Song ist ab der Schöpfung geschützt, ein Register gibt es nicht. So belegst du, dass er von dir ist, und meldest ihn bei GEMA, AKM oder SUISA an.
Einen Song musst du nicht „schützen lassen“: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist er urheberrechtlich geschützt, sobald du ihn geschaffen hast, auch wenn es nur eine Sprachnotiz auf dem Handy ist. Ein staatliches Register dafür gibt es nicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt schreibt, eine Eintragung in ein amtliches Register sei „weder nötig noch möglich“. Was bleibt, sind zwei Dinge, die oft verwechselt werden: Beweise, dass der Song von dir ist und seit wann, und die Werkanmeldung bei deiner Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM oder SUISA), damit du Tantiemen bekommst. Dieser Guide beschreibt die offiziellen Wege, Stand September 2026; er ist keine Rechtsberatung.
| Land | Staatliches Register | Verwertungsgesellschaft | Kosten der Mitgliedschaft (2026) |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Keins | GEMA | 90 € plus USt. Aufnahmegebühr einmalig, 50 € im Jahr; bis 30 keine Aufnahmegebühr |
| Österreich | Keins | AKM und austro mechana | 78 € und 55 € einmalig, kein Jahresbeitrag |
| Schweiz | Keins | SUISA | 200 Franken einmalig für Urheber, kein Jahresbeitrag |
Ab wann dein Song geschützt ist, und warum du trotzdem Belege brauchst
Das Urheberrecht entsteht von selbst. Das ist das Prinzip der Berner Übereinkunft, nach dem der Schutz an keine Formalität geknüpft sein darf, und so sehen es alle drei Länder. Das DPMA sagt: Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werks. Das Österreichische Patentamt: Ein geschütztes Werk musst du nicht anmelden, der Schutz entsteht automatisch. Und das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum: „Es gibt kein Register.“ Eine Melodie, die du nur im Kopf summst, ist noch nirgends festgehalten; die Sprachnotiz davon schon.
Das Problem ist also nicht, ein Recht zu bekommen, das hast du schon. Schwierig wird es, wenn jemand deinen Song als seinen ausgibt: Dann musst du belegen können, dass du ihn zu einem bestimmten Zeitpunkt geschrieben hast. Genau dafür sind datierte Unterlagen da, und dafür empfehlen GEMA, AKM und SUISA selbst ein paar einfache Wege, die du weiter unten findest.
Die Werkanmeldung bei der Verwertungsgesellschaft ist etwas anderes. Die GEMA schreibt, dass du nur für angemeldete Werke Tantiemen erhältst. Die AKM stellt klar, dass die Werkanmeldung nichts damit zu tun hat, wann der Werkschutz entsteht, sie gilt aber als Indiz für deine Urheberschaft.
Was du vor der Anmeldung bereitlegst
Jede Anmeldung fragt fast dasselbe ab. Leg alles einmal in einen Ordner, dann dauert jede Anmeldung Minuten statt eines Abends.
| Was | Wie | Wofür |
|---|---|---|
| Endgültiger Titel | Der Veröffentlichungstitel, dazu der Arbeitstitel | Demos und Anmeldungen tragen oft einen der beiden |
| Urheber und Anteile | Bürgerlicher Name und Anteil jeder Person, zusammen 100 % | Die Anteile müssen bei Gesellschaft, Verlag und Vertrieb übereinstimmen |
| Songtext | Die finale Fassung als PDF | Gehört zum Werk |
| Aufnahme | Der ganze Song als MP3 oder WAV | Belegt die Melodie, auch ohne Noten |
| Noten, falls vorhanden | Ein Leadsheet mit Melodie | Ergänzt die Aufnahme |
| Datierte Fassungen | Frühere Demos und Entwürfe mit Datum | Dein eigener Nachweis, wie der Song entstanden ist |
Haben mehrere Personen geschrieben, klärt die Anteile, bevor jemand anmeldet. Ein Split Sheet hält fest, wer was geschrieben hat und wie viel auf wen entfällt; die kostenlose Split Sheet Vorlage prüft, ob die Summe 100 % ergibt, und erstellt ein Blatt zum Unterschreiben.
Ein Songsheet mit Text und Akkorden aus dem Songsheet-Tool ist gut fürs Archiv, zeigt aber keine Melodie. Als Beleg taugt eine Demo, auf der Stimme und Text gut zu hören sind; der Guide zur Demoaufnahme mit dem Handy zeigt, wie das klappt.
Werk und Aufnahme: zwei verschiedene Rechte
In einem veröffentlichten Track stecken zwei Rechte, mit eigenen Inhabern und eigenem Geld.
- Das musikalische Werk (die Komposition): Melodie, Harmonien und Text. Es gehört den Urheberinnen und Urhebern und gegebenenfalls ihrem Verlag. Dieses Werk meldest du bei GEMA, AKM oder SUISA an.
- Die Aufnahme (der Master): eine aufgenommene Interpretation dieses Werks. Die Rechte daran hat, wer sie produziert hat, oft das Label oder die Artists selbst. Das Geld aus den Plattformen zahlt der Vertrieb aus; in Deutschland vertritt die GVL ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie Hersteller.
Das Beispiel in diesem Guide: Mia schreibt „Nachtbus“ im März 2026 allein, Musik und Text, und hält die Idee als Sprachnotiz fest. Im Juni schreibt sie mit Jonas eine neue Bridge, und die beiden unterschreiben ein Split Sheet mit 75/25. Im September nimmt Mia die finale Fassung zu Hause auf, bezahlt alles selbst und veröffentlicht sie über einen Vertrieb. Das Werk gehört Mia (75 %) und Jonas (25 %), die Aufnahme nur Mia. Covert eine Band „Nachtbus“ im nächsten Jahr, bekommen Mia und Jonas ihre Urhebertantiemen; die Aufnahme der Band gehört der Band.
Deshalb deckt die Werkanmeldung die Aufnahme nicht ab, und der Upload beim Vertrieb meldet kein Werk an.
Wie du belegst, dass der Song von dir ist
Die Verwertungsgesellschaften nennen selbst diese Wege:
- Brief an dich selbst. Die GEMA schlägt vor, einen Brief mit dem Tonträger oder den Notenblättern an die eigene Adresse zu schicken; am Poststempel sieht man, wann er verschickt wurde. AKM und SUISA raten zum Einschreiben. Wichtig bei allen: den Umschlag nie öffnen.
- Zeugen. Laut GEMA helfen Personen, die genau sagen können, wann sie den Song zum ersten Mal gehört haben, am besten keine Freunde oder Verwandten.
- Rechtsanwalt oder Notar. Du kannst das Werk dort verwahren lassen; das kostet Geld.
- Datierte Unterlagen. Demos, Entwürfe, ein unterschriebenes Split Sheet und Nachrichten mit deinen Co-Writern zeigen, wie der Song gewachsen ist.
Nichts davon schafft ein Recht, das du nicht schon hast: Es sind Belege, über deren Gewicht im Streitfall ein Gericht entscheidet.
Song bei der GEMA anmelden
- Werde Mitglied. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 90 € plus 19 % USt., also 107,10 €, dazu kommt ein Mitgliedsbeitrag von 50 € im Jahr. Wer im Jahr des Antrags 30 Jahre alt wird oder jünger ist, zahlt nur die 50 €.
- Öffne das GEMA Onlineportal. Wähle im Menü „Services“, dann „Werkanmeldung“ und „Originalwerk“.
- Trag Titel, Beteiligte und Anteile ein, genau wie auf dem Split Sheet, und sende die Anmeldung ab.
- Prüf die Bestätigung. Die vorläufige Bestätigung der Werkanmeldung findest du danach unter „Meine Kommunikation“.
Für Mia und Jonas heißt das: Sie warten auf die finale Fassung mit Bridge und melden „Nachtbus“ vor der Veröffentlichung mit 75/25 an. Die März-Sprachnotiz und die Juni-Demo bewahren sie auf, falls je jemand fragt, seit wann der Song existiert.
Österreich und Schweiz
Österreich. Für die AKM brauchst du mindestens ein Werk, das im letzten oder im laufenden Jahr genutzt wurde. Die Beitrittsgebühr beträgt einmalig 78 € für die AKM und 55 € für die austro mechana, die die mechanischen Rechte wahrnimmt; für Schülerinnen, Lehrlinge und Studierende bis 27 sind es je 12 €. Einen laufenden Mitgliedsbeitrag verrechnen beide nicht, und die AKM empfiehlt, beiden beizutreten, was über denselben Ablauf geht. Werke meldest du im Serviceportal unter „Werke melden“; AKM und austro mechana teilen sich eine Werkdatenbank, und du kannst Audiodateien hochladen.
Schweiz. Bei der SUISA zahlst du als Urheberin oder Urheber einmalig 200 Franken, danach gibt es keine Jahresbeiträge. Werke meldest du online über „Mein Konto“ an. Die SUISA betont, dass ein Werk nur einmal angemeldet werden muss, idealerweise vor der ersten Veröffentlichung.
Mit Co-Writern anmelden
Schreibst du mit anderen, regelt jede Gesellschaft die Anmeldung etwas anders:
- GEMA: Es reicht, das Werk bei der GEMA anzumelden und alle Miturheber zu benennen, auch wenn sie Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft sind. Über Gegenseitigkeitsverträge werden sie bei der Verteilung berücksichtigt.
- AKM: Bei unverlegten Werken mit mehreren Urheber:innen soll jede beteiligte Person selbst anmelden, und zwar bei der Gesellschaft, bei der sie Mitglied ist. Weichen die Angaben voneinander ab, meldet sich die AKM.
- SUISA: Beim unverlegten Werk müssen alle Urheber das Anmeldeformular unterzeichnen; fehlt eine Unterschrift, schickt die SUISA es zurück.
In allen drei Fällen hilft dasselbe Blatt: das unterschriebene Split Sheet, von dem alle dieselben Anteile übernehmen.
Der Mythos vom Einschreiben an dich selbst
Das Einschreiben an sich selbst ist in der DACH-Region kein reiner Mythos: GEMA, AKM und SUISA nennen es selbst. Der Mythos ist, dass es den Song „schützt“. Geschützt ist er ohnehin; das Einschreiben zeigt nur, dass zu einem Datum ein verschlossener Umschlag unterwegs war. Ob der Inhalt wirklich von dir stammt, beweist es nicht allein, und ist der Umschlag einmal geöffnet, sagt das Datum nichts mehr über den Inhalt.
Nimm es als einen Baustein unter mehreren. Mehr Gewicht haben mehrere unabhängige, datierte Spuren: frühe Sprachnotizen, Demo-Versionen, ein unterschriebenes Split Sheet, Mails mit deinen Co-Writern und die Werkanmeldung.
Häufige Fehler
- Die Werkanmeldung für den Schutz halten. Geschützt ist der Song ab der Schöpfung; die Anmeldung sorgt dafür, dass du Tantiemen bekommst.
- Nur die Aufnahme hochladen. Ein Release beim Vertrieb meldet kein Werk bei der GEMA an.
- Unterschiedliche Anteile. 75/25 bei der GEMA und 50/50 im Split Sheet halten Ausschüttungen auf. Übernimm die Zahlen immer vom unterschriebenen Blatt.
- Einen Song zu zweit allein anmelden. Alle Urheber gehören mit ihrem Anteil in die Anmeldung.
- Den Beweisumschlag öffnen. Danach sagt der Poststempel nichts mehr über den Inhalt.
- Alte Entwürfe löschen. Mit den alten Sprachnotizen verschwindet dein eigener Nachweis, wie der Song entstanden ist.
Checkliste vor der Anmeldung
- Endgültiger Titel, Arbeitstitel notiert
- Bürgerliche Namen, Anteile (zusammen 100 %) und Gesellschaft aller Urheber, vom unterschriebenen Split Sheet
- Finaler Songtext als PDF
- Vollständige Aufnahme als MP3 oder WAV, Noten falls vorhanden
- Datierte Demos und Entwürfe an einem Ort
- Belege gesichert: verschlossener Umschlag, Zeugen oder Verwahrung
- Mitgliedschaft bei GEMA, AKM oder SUISA und Werk mit denselben Anteilen angemeldet
- Bestätigungen im Ordner des Songs gespeichert
Wo Zoundroom hilft: die Geschichte des Songs in einem Projekt
Eine Anmeldung hält eine Fassung des Songs fest; seine Geschichte steckt in deinen Entwürfen. In Zoundroom ist jeder Song ein Projekt mit seinen Aufnahmen, Texten, Notizen und Dateien, mit demselben Konto auf iOS, Android und im Web. Für „Nachtbus“ legt Mia die Sprachnotiz vom März, den Take vom Juni mit Jonas’ Bridge und den finalen Mix ins Projekt, jeweils mit Datum im Namen, etwa nachtbus_demo-v2_2026-06-14 (der Song-Dateinamen-Generator baut solche Namen). Der finale Text steht in einer Notiz, eine zweite Notiz hält Credits und Mitgliedsnummern fest, und das unterschriebene Split Sheet und die GEMA-Bestätigung kommen als Dateien dazu. Fragt die GEMA, ein Verlag oder ein Vertrieb, wer was wann geschrieben hat, liegt alles an einem Ort, und Jonas, ins Projekt eingeladen, sieht dieselben Fassungen. Zoundroom ist kein Register: Es meldet keine Werke bei einer Gesellschaft an, datiert nichts amtlich und ersetzt weder eine Anmeldung noch einen Vertrag. Sieh dir an, wie du Musikprojekte in Zoundroom organisierst.
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Song kostenlos schützen?
Das ist er schon: Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung, ohne Anmeldung und ohne Gebühr. Kostenlose Belege sind datierte Demos und Entwürfe, ein unterschriebenes Split Sheet und Zeugen; ein Brief an dich selbst kostet nur das Porto. Geld kosten erst die Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft und eine Verwahrung beim Notar.
Muss ich meinen Song anmelden, damit er mir gehört?
Nein. Er gehört dir ab der Schöpfung, und in Deutschland kannst du ihn nicht einmal amtlich registrieren. Die GEMA-Anmeldung brauchst du, um Tantiemen zu bekommen, nicht für den Schutz.
Was kostet es, einen Song bei der GEMA anzumelden?
Die Werkanmeldung selbst läuft über das Onlineportal, du musst aber Mitglied sein. Die Mitgliedschaft kostet einmalig 90 € plus USt. Aufnahmegebühr und 50 € im Jahr; bis 30 fällt die Aufnahmegebühr weg. In Österreich zahlst du einmalig 78 € (AKM) und 55 € (austro mechana), in der Schweiz einmalig 200 Franken (SUISA).
Wie melde ich einen Song bei der GEMA an?
Werde Mitglied, öffne das Onlineportal, wähle „Services“, „Werkanmeldung“ und „Originalwerk“ und trag Titel, alle Beteiligten und ihre Anteile ein. Nimm die Anteile vom unterschriebenen Split Sheet und prüf danach die Bestätigung unter „Meine Kommunikation“.
Kann ich nur den Songtext schützen?
Ja, und dafür musst du nichts anmelden. Das Urheberrechtsgesetz schützt Sprachwerke genauso wie Werke der Musik, solange sie persönliche geistige Schöpfungen sind; ein eigener Songtext ist also für sich geschützt. Als Beleg gilt dasselbe wie für den ganzen Song: eine datierte Fassung, am besten mehrere. Schreibt später jemand Musik dazu, haltet ihr die Anteile an Text und Musik im Split Sheet fest.
Quellen
Alle Seiten wurden am 27. September 2026 aufgerufen.
- Urheberrechtsgesetz, § 2.
- Deutsches Patent- und Markenamt: Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht.
- WIPO: Zusammenfassung der Berner Übereinkunft (Englisch).
- GEMA-Hilfe: Miturheber in anderer Verwertungsgesellschaft, Werke schützen lassen, Urheberschaft beweisen, Wie melde ich Werke an? und Kosten der Mitgliedschaft.
- GVL: Startseite.
- Österreichisches Patentamt: Urheberrecht. AKM: Musikschaffende und Werk anmelden.
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Ein Werk schützen. SUISA: FAQ Mitgliedschaft, Werkanmeldung und Erklärungen zur Werkanmeldung.